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Unternehmensgründung

In Australien können Sie durchschnittlich innerhalb von einer Woche eine einsatzfähige Tochtergesellschaft (subsidiary company) mit einem Firmenkonto gründen. Diese schnelle Gründung gilt aber nur unter einigen Voraussetzungen: Statt einer klassischen Neugründung empfehlen wir dringend eine Mantelgründung mit einem lokalen Gesellschafter und einem lokalen Geschäftsführer, da sonst enorme zeitliche und organisatorische Herausforderungen bei der Eröffnung eines Firmenkontos entstehen. Dabei werden die Anteile  nach Gründung und Registrierung bei den Finanzbehörden vom Gesellschafter erworben. Ansonsten ist die Gesellschaftsgründung in Australien ganz einfach. Bitte sehen Sie hierzu auf der Homepage ein Video.

Die Kosten einer Firmengründung sind nicht mit denen in deutschsprachigen Ländern vergleichbar. Da das angelsächsische Recht kein Mindestgründungskapital vorsieht, beträgt dieses oft nur 1 AUD. Auch die übrigen Gründungskosten sind im Vergleich mit Deutschland, der Schweiz und Österreich sehr niedrig. Die Tochtergesellschaft wird überwiegend in der Rechtsform einer mit der deutschen GmbH vergleichbaren “proprietary company“ gegründet.

Damit ein in Europa ansässiger Geschäftsführer für die australische Tochterfirma bestellt werden kann, muss sich diese Person vorab über einen in Europa ansässigen Notar identifizieren und eine sogenannten Director Identification Nummer (DIN) erhalten, bevor die Bestellung zum Geschäftsführer in Australien erfolgen kann. Wir unterstützen Sie umfänglich bei all diesen Vorgängen, die routiniert und zeitnah mit im Vergleich zu Deutschland überschaubaren Kosten abgewickelt werden können. Das betrifft auch Fragen zur Corporate Governance undder  Satzung (constitution) der Gesellschaft.

Proprietary Company

Eine “proprietary company“ (Pty Limited):

  • benötigt lediglich einen Anteilseigner und einen Vorstand / Geschäftsführer,
  • muss mindestens einen Geschäftsführungsposten mit einer in Australien ansässigen Person besetzen (resident director),
  • darf keine Finanzierungsaktivitäten entfalten, welche die Erstellung eines Wertpapier-Verkaufsprospektes erfordern würde,
  • kann maximal 50 Gesellschafter haben,
  • kann jederzeit ohne Schwierigkeiten in eine „public company“ umgewandelt werden.

Neben der Eröffnung des Firmenkontos ist die Bestellung eines Geschäftsführers mit australischem Wohnsitz (resident director)  meistens die einzige Hürde bei der Gründung eines Unternehmens in Australien. Bisweilen nehmen wir diese Funktion vorübergehend für Sie war, falls Sie aus einwanderungsrechtlichen, steuerlichen oder anderen Gründen nicht in Australien wohnhaft sein sollten oder noch keinen Managing Director ernannt haben.

Bitte fragen Sie auch nach den “BABECK 16“, einer Aufstellung der sechzehn wichtigsten Unterschieden der Pty Ltd zur deutschen GmbH.

Public Company

Alternativ kann auch eine „public company“ gegründet werden. Diese muss:

  • mindestens drei Vorstandsmitglieder haben, von denen zwei in Australien gewöhnlich wohnhaft sein müssen und
  • mindestens fünf Aktionäre haben (entfällt, wenn es die 100%ige Tochtergesellschaft einer anderen Gesellschaft ist).

Branch Office

Möglich ist statt einer Unternehmensgründung auch eine Präsenz durch Einrichtung einer Zweigniederlassung (Branch Office). Die meisten ausländischen Unternehmen entscheiden sich jedoch für die Gründung einer Tochtergesellschaft, weil diese nach australischem Recht eine eigenständige juristische Person ist, die unabhängig von der europäischen Muttergesellschaft operiert und vor allem haftet. Eine Haftung der Muttergesellschaft besteht nach australischem Recht mit weiteren Ausnahmen lediglich dann, wenn die australische Tochtergesellschaft insolvent ist und weiter Schulden akkumuliert, und die Muttergesellschaft dieses wusste oder hätte wissen müssen.

Zur Gründung einer Zweigniederlassung muss sich das ausländische Unternehmen in einem der australischen Bundesländer registrieren lassen. Es muss einen örtlichen Repräsentanten für seine australische Niederlassung ernennen, der für die Erfüllung der Anforderungen des Corporation Act 2001 verantwortlich ist. Darüberhinaus muss die Zweigniederlassung auch die Bilanzen der Muttergesellschaft in englischer Übersetzung jährlich aktualisiert vorlegen. Das ist ein weiterer Grund, warum die Zweigniederlassung nicht so populär ist.

Wie Sie auch ohne eine Unternehmensgründung oder eine Niederlassung in Australien aktiv sein können, lesen Sie bitte im Investitionsführer Australien 2019/2020 oder auf anderen Seite dieses Webauftritts.

Mehr über unser Notariat finden Sie unter www.cbdnotaries.com

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