Markteintritt ohne Unternehmensgründung
Markteintritt ohne Unternehmensgründung
Grundsätzlich können Sie als ausländisches Unternehmen auch ohne Unternehmensgründung im australischen Markt aktiv werden. Das ist zum einen über den Direktvertrieb aus Europa oder über Handelsvertreter oder Vertriebshändler denkbar. Daneben ist zwischen einer bloßen wirtschaftlichen Präsenz in Australien und einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Australien zu unterscheiden. Letzere bedarf einer Registrierung. Die Ermittlung, ob eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist oft eine Einzelfallentscheidung und sollte vorab gutachterlich geklärt werden, wenn eine Registrierung vermieden werden soll.
Handelt es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit, brauchen Sie die Steuernummer ABN und auch die Australian Registered Body Number (ARBN) und müssen Ihr Unternehmen registrieren lassen. Dabei wird begrifflich oft zwischen einer Niederlassung (branch) undeinem Representative Office unterschieden. Weitere Ausführungen dazu und auch zu der Einordnung einer Betriebsstätte (permanet establishment) entnehmen Sie bitte dem Investitionsfüher.
Fast immer benötigen Sie eine sogenannte Australian Business Number (ABN). Diese ist Voraussetzung um z.B. ein Unternehmenskonto in Australien eröffnen, oder um einen Antrag zur Erstattung der Mehrwertsteuer zu stellen. Die Beantragung einer ABN ohne Unternehmensgründung oder Registrierung ist nicht mehr möglich.
Insbesondere Fintech Unternehmen treten heute in Australien oft ohne physische Präsenz auf. Das ist oftmals auch ohne eine Australian Financial Service License (AFSL) möglich.