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Franchise

Franchise in Australien

Wer die vielen Ladenketten in Australien kennt, weiß, dass sich das Franchising großer Beliebtheit erfreut. Um Missbrauch vorzubeugen und vor allem um unerfahrene Franchisenehmer zu schützen, ist ab dem 1.1.2015 in Australien ein überarbeiteter, nicht abdingbarer Verhaltenskodex für Franchiseunternehmen, der Franchising Code of Conduct, in Kraft getreten. Im Gegensatz zum Handelsvertreter und Vertriebshändler sind daher die Bestimmungen zum Franchise weitgehend gesetzlich normiert. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit Franchising in Australien gegeben.

Der Verhaltenskodex richtet sich an die Vertragsparteien eines schriftlichen, mündlichen oder konkludenten Franchisevertrages, der nach dem 1.Oktober 1998 geschlossen wurde und der den im Verhaltenkodex aufgeführten Voraussetzungen entspricht.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Vereinbarung diese Anforderungen erfüllt oder Sie diese optimieren wollen, können Sie sich gerne für weitere Rechtsberatung an uns wenden.

1.  Welche Anzeigepflichten bestehen?

Der Verhaltenskodex schreibt vor und bei Vertragsschluss eine Reihe von Anzeigepflichten vor.

Vor Vertragsschluss muss dem Franchisenehmer ein sog. information statement und ein disclosure document übergeben werden.

Das Informationsschreiben soll den Franchisenehmer vor unüberlegten Entscheidungen schützen, indem es über das Modell des Franchisings und dessen Risiken aufklärt.

Das Offenlegungsschreiben (disclosure document) soll dem potentiellen Franchisenehmer vorab alle relevanten Informationen in Bezug auf das Vertriebssystem geben so z.B. über die Einführungs- und sonstigen anfallenden Kosten für das Vertriebssystem, die Inhaberschaft von geistigem Eigentum und über die Anforderungen bzgl. der Beschaffung und Lagerung von Produkten.

Der Franchisegeber muss dem Franchisenehmer das Offenlegungsschreiben mindestens 14 Tage vor dem Abschluss des Franchisevertrages bzw. vor der Zahlung von nicht-erstattungsfähigen Gebühren zur Verfügung stellen. Dem Offenlegungsschreiben muss zudem der beabsichtigte Franchisevertrag beigefügt werden.

Auch während der Vertragslaufzeit muss der Franchisegeber auf schriftliche Anforderung die Informationen aus seinem Offenbarungsschreiben jährlich aktualisieren und den Franchisenehmer immer über alle wichtigen Entscheidungen informieren, die ihn oder das Vertriebssystem betreffen.

2.  Was gilt es bei der Abfassung des Franchisevertrages besonders zu beachten?

Der Verhaltenskodex enthält noch eine Reihe weiterer Rechte und Pflichten, die es von beiden Vertragsparteien zu beachten gilt, wie u.a. die folgenden:

▪ Marketingausgaben

Im Falle von Vertriebssystemen mit Marketing-Fonds stellt der Verhaltenskodex strengere Regeln für den Umgang mit diesen Geldern auf, z.B. hat der Franchisegeber dafür ein separates Konto zu führen.

▪ Kapitalaufwendungen

Der Verhaltenskodex verbietet es dem Franchisegeber, dem Franchisenehmer ‘erhebliche Kapitalaufwendungen’ (significant capital expenditure) aufzubürden. Ausnahmen hierzu sind im Verhaltenskodex speziell geregelt.

▪ Treu und Glauben

Bei allen Handlungen in Bezug auf den Franchisevertrag muss der Grundsatz von Treu und Glauben Beachtung finden. Z.B. darf der Franchisegeber einen Franchisenehmer gegenüber den anderen nicht benachteiligen, nur weil diese Bedenken gegen das System geäußert hat, oder der Franchisenehmer darf vertrauliche Informationen nicht verwenden um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

3.  Wie kann der Franchisevertrag beendet werden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Franchisevertrag zu beenden. Der Vertrag kann z.B. auf einen Dritten übertragen oder gekündigt werden oder aber durch Ablauf der Vertragslaufzeit zum Ende kommen.

Während im deutschen Recht die Übertragung eines Franchisevertrages auf einen Dritten nur in speziellen Fällen im Franchisevertrag vorgesehen werden kann, sieht der australische Verhaltenskodex einen solchen Übertragungsprozess generell vor. Der Franchisenehmer muss dafür jedoch schriftlich um das Einverständnis des Franchisegebers ersuchen.

Die Kündigungsmöglichkeiten sind im Verhaltenskodex nicht geregelt, sondern in den jeweiligen Franchiseverträgen zu finden. Der Kodex stellt jedoch einige Regeln auf, die es bei einer Kündigung zu beachten gilt. Zum Beispiel muss vor einer Kündigung wegen Vertragsverletzung dem Franchisenehmer min. 30 Tage vor der Kündigung schriftlich mitgeteilt werden, dass und aus welchen Gründen eine solche in Erwägung gezogen wird.

Mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet der Franchisevertrag automatisch,ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Der Verhaltenskodex erfordert jedoch auch hier eine schriftliche Erklärung des Franchisegebers an den Franchisenehmer vor Ablauf der Vertragslaufzeit, ob eine Vertragsverlängerung ermöglicht wird. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da eine Ablehung einer gewünschten Verlängerung in besonderen Fällen die Folge haben kann, dass dem ausgeschiedenen Franchisenehmer keine Wettbewerbsbeschränkung mehr auferlegt werden kann.

4.  Was passiert im Fall von Unstimmigkeiten?

Aufkommende Streitigkeiten zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer können entweder mithilfe des in dem Franchisevertrag niedergelegten Verfahrens oder dem Verfahren, das der Verhaltenskodex dafür vorsieht, angegangen werden.

Der Verhaltenskodex sieht vor, dass jeder Franchisevertrag eine Regelung über die Streitbeilegung enthält. Diese sollte das Ziel verfolgen, eine schnelle und kostengünstige Lösung zu finden und dabei das Verhältnis zwischen Franchisegeber und –nehmer nicht  zu belasten.

Auch im Verhaltenskodex selbst sind Regelungen zur Streitbeilegung enthalten, die mindestens in diesem Umfang im Franchisevertrag enthalten sein müssen. Die Beteiligten können zwischen beiden Verfahren wählen, wobei jedoch das aus dem Verhaltenskodex verständlicher ist.

Der Verhaltenskodex sieht vereinfacht dargestellt folgendes Verfahren vor:

▪ Benachrichtigung der anderen Partei von der Unstimmigkeit

▪ Verhandlungen zu einer einstimmigen Lösungsfindung

▪ Mediation

5.  Was passiert bei einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex?

Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird von der Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) überwacht. Die ACCC kann Durchsetzungsmaßnahmen gegen die jeweilige Vertragspartei, aber auch gegen natürliche Personen aus dessen Geschäftsbetrieb ergreifen.

Der ACCC stehen eine Reihe von Sanktionsmitteln zur Verfügung, u.a. auch Strafzahlungen in Höhe von 10.500AU$ für Unternehmen oder 2.100AU$ für natürliche Personen. Wenn diese Strafen nicht innerhalb von 28 Tagen nachgekommen wird, kann die ACCC vor Gericht ziehen und Strafzahlungen von bis zu 63.000 AU$ per Verstoß verlangen.