Notar in Australien
In Australien ist der Notar im wesentlichen für Angelegenheiten mit Auslandsbezug zuständig. So beglaubigt er Unterschriften und verifiziert die Identität oder die Unterschrift einer Person, stellt Notarial Certificates über die Existenz von Unternehmen oder Firmen aus, Certificates of Good Standing, dokumentiert Auszüge aus dem australischen Handelsregister oder bestätigt, wie ein Unternehmen rechtswirksam unterzeichnen kann. Der Notary beglaubigt weiterhin Unterschriften in internationalen Transaktionen wie einem Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf (Sale and Purchase Agreement) einem Wohnungskauf oder einer Grundstücksübertragung (Transfer of Land) und der dazughörigen Bankfinanzierung einschliesslich einer Legitimationsprüfung, einer Vollmacht (Power of Attorney), Urkunden (Deeds), Beschlüssen von Gesellschaften (company resolutions) oder Abtretungen von gewerblichen Schutzrechten (assignment of IP rights). Ein Notar dokumentiert oft auch Unterschriften auf Bestätigungsvermerken von Notaren aus dem Ausland, die gegebenenfalls noch einer Apostille bedürfen. Australien ist seit 1995 Unterzeichner des Haager Abkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Schliesslich beglaubigt ein Notar auch persönliche Urkunden, die bei familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten zum Beispiel auf Betreiben durch einen Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker anfallen können. Unser Notariat ist in der Innenstadt von Sydney, Level 18, 347 Kent Street, ansässig.
Mehr über unser Notariat und die Terminvereinbarung finden Sie unter der semi-automatisierten Seite: www.cbdnotaries.com.