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Joint Venture in Australien

Wenn das unternehmerische Risiko in Australien für ein einzelnes ausländisches Unternehmen zu hoch ist, oder sich Unternehmen gegenseitig in technischer oder unternehmerischer Sicht komplementär ergänzen, ein Know-how-Transfer stattfinden soll, Kostenvorteile genutzt werden sollen oder schlicht der sonst fehlende australische Marktzugang ermöglicht werden soll, bietet sich ein Joint Venture an. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein einzelnes bestimmtes Projekt in Australien erfolgreich umgesetzt werden soll.

In der Praxis bringt häufig ein europäischer Unternehmenspartner Technologie (einschlieβlich gewerblicher Schutzrechte) sowie importierte Anlagen in das Joint Venture ein, wohingegen die australische Seite oft Marktzugang, Gelände und Personal bereitstellt.


Wie ist die Rechtsform eines Joint Venture?

Grundsätzlich ist ein Joint Venture in Australien nicht an eine besondere Rechtsform gebunden. Zu unterscheiden sind allerdings das eingetragene (incorporated) Joint Venture und das nicht-eingetragene (unincorporated) Joint Venture.

Der Unterschied besteht darin, dass ein eingetragenes Joint Venture eine rechtlich eigenständige Gesellschaft darstellt, wohingegen die beiden Unternehmenspartner bei einem nicht eingetragenen Joint Venture dieses direkt gemäβ den zwischen ihnen vereinbarten Verträgen vollziehen. Letzteres ist entfernt mit einer BGB Gesellschaft vergleichbar und findet sich häufig im Bergbausektor. Im Einzelfall muss beim nicht eingetragenen Joint Venture darauf geachtet werden, dass dieses vom australischen Finanzamt nicht als Partnership registriert wird, um steuerliche Vorteile zu bewahren.

Mangels eigenständiger Joint Venture Gesetzgebung, kann ein eingetragenes Joint Venture in jeder möglichen gesellschaftsrechtlichen Form gegründet werden. Regelmäβig wird hierfür in Australien eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Pty Ltd) gegründet. Zur Gründung einer Firma in Australien finden Sie andere Artikel und einen Video auf dieser Plattform.


Was gilt es zu beachten?

Der Erfolg eines Joint Ventures hängt maβgeblich von der Wahl eines geeigneten australischen Partners ab. Hier gilt es u.a. auf Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Bonität zu achten. Als Rechtsanwälte in Australien begleiten wir oft Joint Ventures und helfen gegebenenfalls auch bei der Identifikation möglicher Partner.

Nach einer Due Diligence werden in Australien oftmals folgende Verträge verhandelt:

(a) ein Share Purchase Agreement (wenn man sich an einer bestehenden Gesellschaft beteiligt),

(b) ein Shareholders Agreement oder auch Joint Venture Agreement,

(c) ein License Agreement und

(d) gegebenenfalls eine Call-Option und Put-Option,

Um dem meist ausländischen Partner eine effektive Kontrolle des Managements und vor allem der Kosten in Australien zu sichern, sollten die Voraussetzungen zur Entscheidungsfindung dezidiert vereinbart werden.


Wie wird ein Joint Venture aufgelöst?

Der Joint Venture Vertrag und die Satzung sollten Regelungen über die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung sowie deren Durchführung enthalten. Meist erfolgt dann ein entsprechender Auflösungsbeschluss durch das Board. Für den Fall der vorzeitigen Auflösung infolge von Vertragsverletzungen durch eine Partei sollte im Joint Venture Vertrag und in der Satzung Regelungen über Art und Umfang von Entschädigungspflichten vereinbart werden.