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Familienrecht in Australien

Familienrecht in Australien

Das australische Familienrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen, österreichischen und schweizer Familienrecht. Daher gilt „Aufgepasst“, denn nicht einvernehmliche Trennungen können sehr schnell aufwändig, langwierig und kostenintensiv werden. Dabei erklären sich australische Gerichte auch dann zuständig, wenn beide Partner aus dem Ausland stammen und auch dann, wenn ein Teil des Vermögens im Ausland liegt. Zu einer Nachlassspaltung kommt es selten.

Anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gibt es keine Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung. Das bedeutet in aller Regel dass, wenn die Beziehung oder Ehe nicht nur von ganz kurzer Dauer war, alle Vermögenswerte der Partner in einen gemeinsamen Asset Pool gesteckt und nach bestimmten Kriterien aufgeteilt werden. Dazu zählt auch Vermögen, welches in Europa gelegen ist, unabhängig davon, ob es bereits zu Beginn der Ehe bei einem Partner war oder beispielsweise durch einen Erbfall während der Ehe hinzugekommen ist.

Vorsicht gilt auch bei einer de facto relationship: Ein Pärchen, welches ohne Trauschein länger als zwei Jahre zusammenlebt (de facto relationship) behandelt wie eine Ehe mit Trauschein. In anderen Worten, wenn keine Vereinbarung mit dem Partner oder der Partnerin geschlossen wurde (Pre-nuptual Agreement oder Binding Financial Agreements), findet australisches Familienrecht und australisches Trennungsrecht bei einer Trennung Anwendung.

Das englische Ehe- und Familienrecht kam mit den Britten nach Australien. Das Common Law ist inzwischen allerdings fast vollständig durch bundesweit geltende Gesetze ersetzt worden ist. Dazu zählen im Wesentlichen der Marriage Act 1961 (Cth) und Family Law Act 1975 (Cth).

Zum Familienrecht gehören natürlich noch viele andere Aspekte wie zum Beispiel das Sorgerecht (parenting arrangements). Sollten Kinder von der Scheidung betroffen sein, so ist bei allen (gerichtlichen) Entscheidungen das Wohl des Kindes Maßstab (best interests principle). Dies kann z. B. die Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil oder eine gemeinsame Fürsorge der Eltern (shared care) erfordern.

Ein zu leistender Kindesunterhalt wird der Höhe nach durch das Kindesunterhaltsamt (Child Support Agency) bestimmt. Unterhaltszahlungen (child support) können auch in sogenannte Child Support Agreements festgelegt werden, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören mit Australien zu Reciprocating Countries, so dass Ansprüche auch im jeweils anderen Land durchgesetzt werden können.

In bestimmten und leider lange nicht allen Fällen des australischen oder internationalen Familienrechts beraten wir, finden eine außergerichtliche Lösung – was fast immer empfehlenswert ist – oder begleiten Parteien während einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder fertigen Gutachten über die Rechtslage an. Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Sie unterstützen können, schicken Sie bitte eine Email mit einem kurzen Hinweis auf den spezifische Thematik an babeck(at)buse.de.

Weitere Ausführungen finden Sie auch im Buch “Einführung in das australische Recht” oder direkt von Wolfgang Babeck, der auch Mitglied der Family Law Section des Law Councils of Australia ist.

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